Abteilung für deutsche und österreichische Staatsangehörigkeit

Die Abteilung für deutsche und österreichische Staatsangehörigkeit in unserer Kanzlei unterstützt die Abkömmlinge deutscher und österreichischer Juden, die ehemalige Staatsangehörige waren, beim Erhalt der jeweiligen Staatsangehörigkeit und eines Europapasses.

Heute leben in Israel schätzungsweise 200.000 Personen mit einer solchen Berechtigung und weitere 200.000 leben in den USA. Eine nicht unbedeutende Anzahl berechtigter Personen lebt zudem in südamerikanischen Ländern, insbesondere in Argentinien.

Grundsätzlich ist zwischen den Antragstellern, die uns einen Beweis bezüglich ihrer Berechtigung zur Staatsangehörigkeit (Berechtigungsakten) und denjenigen, die keinen solchen Beweis vorlegen können, sondern vielmehr die Hilfe unserer Abteilung bei der Suche nach solch einem Beweis bei den deutschen oder österreichischen Ämtern und Archiven benötigen (Rechercheakten), zu unterscheiden.

Bezeichnend für die durch unsere Staatsangehörigkeisabteilung gestellten Anträge ist die Tatsache, dass bis zur Entscheidung durch die relevante Behörde alle Handlungen und alle Korrespondenz direkt gegenüber der relevanten Behörde in Deutschland/Österreich abgewickelt wird und die jeweiligen Botschaften in Israel, den USA oder sonstwo auf der Welt, nicht bemüht werden müssen.

Das Team unserer Abteilung hilft den Antragstellern rasch, vereinbart Termine entsprechend der zeitlichen Möglichkeiten der Antragsteller und informiert sie bezüglich der für den Antrag geltenden Richtlichen und nötigen Unterlagen.

Unsere Abteilung sorgt auch für die Übersetzung der notwendigen Unterlagen in die deutsche Sprache, ebenso wie für die nötigen notariellen Beglaubigungen dieser Übersetzungen.

Berechtigungsnachweise

In der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2012 hat unsere Abteilung für etwa 1.029 Familien (4.117 Antragsteller) den Nachweis für ihre Berechtigung zur deutschen oder österreichischen Staatsangehörigkeit erbracht und die entsprechenden Anträge bei den zuständigen Behörden gestellt. Davon haben bereits 985 Familien eine positive Bescheidung ihrer Anträge erhalten (96%). Die behördliche Bearbeitung der restlichen 44 ist noch nicht abgeschlossen (4%).  

Recherchen

Im selben Zeitraum hat unsere Abteilung für 1.229 Familien, denen keine Beweise vorlagen, Recherchen durchgeführt, um den Nachweis für die Berechtigung erbringen zu können. Unsere Recherchen brachten bisher folgende Ergebnisse:

  1. Für 664 Familien (ca. 54 %) konnten Dokumente gefunden werden, die ihre Berechtigung nachweisen.
  2. Für 514 Familien (ca. 42%) konnten solche Dokumente nicht gefunden werden.
  3. 51 Fälle (ca. 4%) befinden sich noch in Bearbeitung.

 Für weitere Fragen bezüglich deutscher und österreichischer Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung:
Dan Assan & Partner, Law Offices
14 Nachmani St.
Tel Aviv 65794, Israel
Tel: +972-3-5663006
Fax: +972-3-5665008
Email: citizenship@danassan.com