Notarielle Dienste
Unsere Kanzlei bietet notarielle Dienste in Deutsch, Englisch und Hebräisch an, wie etwa:
- notarielle Beglaubigungen von Übersetzungen
- notarielle Beglaubigungen von Abschriften
- das Errichten notarieller Testamente gemäß § 22 des Erbschaftsgesetzes von 5725 – 1965
- notarielle Beglaubigungen von Unterschriften, auch im Namen eines anderen bzw. einer Gesellschaft
- notarielle Beurkundungen von Erklärungen
Die notarielle Bestätigung selbst kann, je nach Wunsch des Mandanten, in der hebräischen, deutschen oder englischen Sprache ausgestellt werden.
Die Tarife für notarielle Dienste sind gesetzlich vorgeschrieben (Honorar für Dienstleistungen) 5763 – 2002 und werden gelegentlich angepasst (Beispiele für die Tarife von notariellen Beglaubigungen von Übersetzungen siehe unten).
Notarielle Dienste im Rahmen von Einbürgerungsverfahren in Deutschland oder Österreich, die nicht durch unsere Kanzlei abgewickelt werden
Im Rahmen von Einbürgerungsverfahren in Deutschland oder Österreich, die nicht durch unsere Kanzlei abgewickelt werden, besteht gewöhnlich ein Bedarf für diverse Personenstandurkunden und deren Übersetzung ins Deutsche oder Englische sowie notarielle Beglaubigungen der Übersetzungen. Die nachfolgenden Tarife sind in NIS und gelten für Januar 2025 siehe unten (der Endtarif ergibt sich aus einer computergestützten Zählung der Anzahl der Wörter des übersetzten Dokuments).
| Anzahl der Worte | Honorar + Mehrwert steuer 18% |
Insgesamt | Art der Urkunde |
|---|---|---|---|
| Bis 100 Worte | 251,00 + 45,18 |
260,18 | Anlage zum Personalausweis (alte Fassung) |
| 100 bis 200 Worte | 448,00 + 80,64 |
528,64 | Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Urkunde über Namensänderung, Urkunde über Namenswahl, Bestätigung über Staatsangehörigkeit des britischen Mandat Palästinas, Zusammenfassung aus dem Bevölkerungsregister (eine Seite), Urteil eines Rabbinatsgerichts über eine Heirat |
| Für alle weiteren 100 Worte, oder einem Teil hiervon, bis 1000 Worte: 197 + 35,46 = 232,46 | |||
| Für alle weiteren 100 Worte, oder einem Teil hiervon, über 1000 Worte: 99,00 + 17,82 = 116,82 | |||
Im Rahmen von Einbürgerungsverfahren in Deutschland oder Österreich berechnet das Büro kein Honorar für die Übersetzungen selbst, falls es sich um Urkunden der o.g. Arten handelt.
Der Ablauf des Erstellens notarieller Beglaubigungen von Übersetzungen
- Vor Beginn der Arbeit sind die alle Urkunden, deren Übersetzung erwünscht ist, per Email an die Kanzlei zu schicken.
- Die gewünschte Schreibweise der relevanten Namen in der Zielsprache ist im Voraus mitzuteilen
- Falls gewünscht wird, dass der Notar auch bescheinigt, dass ihm das Original vorgelegen hat, ist die Urkunde bei der Abholung der notariellen Beglaubigung.
- Bearbeitungsdauer bis zu 4 Arbeitstagen.
Im Bedarfsfall kann die Kanzlei sich auch um die notwendige Bestätigung kümmern, welche die Verwendung im Ausland ermöglicht (Apostille).